Vertauensschaden

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Der Vertrauensschaden ist der Schaden, der dem Verletzten daraus entstanden ist, dass er auf die Gültigkeit des Rechtsgeschäfts oder der Richtigkeit einer Erklärung vertraut hat. Beim Vertrauensschaden ist das negative Interesse zu ersetzen, das heißt der Verletzte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn er nicht auf die Gültigkeit des Rechtsgeschäfts vertraut hätte.