Bagatellschaden

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Der Bagatellschaden ist ein Kleinschaden. Einige Versicherer vereinbaren den Ausschluss dieser Schäden. Sie leisten erst ab einer bestimmten Schadenshöhe, z.B. 250 Euro. Wenn der Schaden unterhalb dieser Grenze liegt, leistet die Versicherung nicht. Falls der Schaden diese Grenze übersteigt, wird der komplette Schadensbetrag übernommen. Manche Versicherer bieten auch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung an, um den zu zahlenden Beitrag zu reduzieren.